Saarländische Abschussbuchführung
Der Jagdausübungsberechtigte wird durch das saarländische Jagdgesetz (§ 36) verpflichtet, Streckenlisten sowohl für Schalenwild als auch für das übrige Wild vorzulegen. Dies betrifft nicht nur erlegtes Wild, sondern auch Fallwild (z.B. durch Krankheit) und verendetes Wild (z.B. durch Verkehrsunfall).
Die Aufgabe der Sammlung und Auswertung dieser Daten und Weitergabe an berechtigte Stellen wurde der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) durch die Oberste Jagdbehörde übertragen (§ 11 a DV-SJG). Die vorliegende EDV-Anwendung erlaubt es den Jagdausübungsberechtigten, bequem dieser Pflicht nachzukommen und selbst einen „Mehrwert“ zu haben.
Die hygienerechtliche Pflicht, Buch über die Wildbretvermarktung zu führen, wird mit abgedeckt. Auch die Abschussplanung für Rot- und Damwild kann durch dieses Programm unterstützt werden.
Die EDV-Anwendung ist „webbasiert“. Die Datensicherheit ist absolut gewährleistet und die Zugriffsrechte sind geregelt. Für den Erhalt Ihrer Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an die VJS: info@saarjaeger.de